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   BGH, 22.08.2019 - 1 StR 194/19   

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https://dejure.org/2019,35396
BGH, 22.08.2019 - 1 StR 194/19 (https://dejure.org/2019,35396)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2019 - 1 StR 194/19 (https://dejure.org/2019,35396)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2019 - 1 StR 194/19 (https://dejure.org/2019,35396)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 64 StGB, § 224 Abs. 1, 2. Halbsatz StGB, § 32 StGB, § 213 Alternative 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 224 Abs. 1 Hs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafzumessung - und die erhebliche kriminelle Energie

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - 1 StR 194/19
    Zwar hat das Landgericht ausgehend von den getroffenen Feststellungen rechtsfehlerfrei sowohl ein Handeln aus Notwehr (Nothilfe) gemäß § 32 StGB (UA S. 59) als auch eine alkohol- oder affektbedingte erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten (UA S. 50 ff.) als auch eine Tatprovokation im Sinne von § 213 Alternative 1 StGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. Mai 1995 - 5 StR 213/95 Rn. 7) verneint (UA S. 68).
  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84

    Berücksichtigung der Vorgeschichte

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - 1 StR 194/19
    Es hat dabei aber versäumt, diese Umstände in Beziehung zu der geistig-seelischen Verfassung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 554/84 Rn. 5) des Angeklagten zu setzen.
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